2005-01-08 Aktuelles: Parken zum halben Preis

Smart parken zum halben Preis

Berner Zeitung, www.espace.ch, 07. Januar 2005

Zwei Smarts auf einem einzigen Parkfeld mit einem einzigen Parkschein: Das ist zulässig, findet das Zürcher Obergericht und hat eine Beschwerde der Stadtzürcher Polizei abgewiesen.

Seit es so kleine Autos gibt, dass zwei von ihnen in einem einzigen Parkfeld Platz haben, war die Berechnung einer solchen Doppelbelegung nicht klar. Dem Urteil des Obergerichts kommt deshalb Pilotcharakter zu.

Es ist demnach zulässig, dass zwei Kleinwagen wie etwa Smarts sich ein Parkfeld und einen Parkschein teilen. Andernfalls, so die Richter, würde ja die gesetzlich festgelegte Benützungsgebühr des Parkplatzes verdoppelt.

Allerdings: Bleiben die Autos zu lange stehen, überziehen also die zulässige Parkierzeit, müssen beide Fahrzeughalter die vorgesehene Busse zahlen.

Der konkret zu beurteilende Fall datiert aus dem Frühsommer 2002. Damals fuhren ein Smart-Lenker und seine Freundin - ebenfalls im putzigen Kleinwagen - hintereinander in die Stadt Zürich und stellten ihre beiden Autos im selben Parkfeld ab. Einen Parkschein löste nur die Frau in der Überzeugung, die Gebühr gelte für das Feld insgesamt.

Dies war nun nicht die Ansicht eines vorbeikommenden Verkehrsdienst-Mitarbeiters. Er klemmte dem parkscheinlosen Smart einen Bussenzettel unter den Scheibenwischer: 40 Franken. Der Smart-Lenker war damit nicht einverstanden - die Strafe wurde aber von einem Zürcher Polizeirichter bestätigt.

Nun zog der gebüsste den Fall an die Justiz weiter. Schon die erste Instanz, das Bezirksgericht Zürich, gab ihm recht. Worauf die Polizei Nichtigkeitsbeschwerde einlegte, so dass sich das Obergericht mit dem Fall zu befassen hatte.

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