Beitragsordnung gem. Beschluß der außerordentlichen Mitgliederversammlung v. 23.11.2008, der ordentlichen Mitgliederversammlung v. 25.06.2011 und der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.05.2019
§ 1 Beitragszeitraum
Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.
§ 2 Erhebung der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird fällig am 01. Januar eines jeden Jahres und ist für das Kalenderjahr, in dem er eingezogen oder angefordert wird, entsprechend dem Vereinsjahr zu entrichten. Tritt ein Mitglied während des laufenden Kalenderjahres in den Verein ein, wird ein dem verbleibenden Kalenderjahr entsprechender anteiliger Beitrag fällig. Der Monat, in dem das neue Mitglied eingetreten ist, zählt insoweit als voller Monat.
§ 3 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt
- 15,00 Euro für Einzelmitglieder- 21,00 Euro für Familienmtglieder
- 21,00 Euro für Firmenmitglieder
- 15,00 Euro zuzügl. jeweils 0,50 Euro je eigenem Mitglied am 01.01. des betreffenden Beitragsjahres für Gruppenmitglieder
- 7,50 Euro für außerordentliche Mitglieder
§ 4 Vorstandsermächtigung
Der Vorstand wird ermächtigt, davon abweichende Regelungen in Form von Beitragsbefreiungen, die auf maximal 6 Monate zu befristen sind, zum Zwecke der Mitgliedergewinnung zu beschließen.
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